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Insolvenzantrag der Smart Park Solution GmbH & Co. KG abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aurich, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Aurich hat im Verfahren Az.: 9 IN 187/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Smart Park Solution GmbH & Co. KG, Javenloch 2, 26434 Wangerland, mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 206522 eingetragen und wurde durch die persönlich haftende Gesellschafterin NORDSEEGEIST GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Jan Hinrichs ist.

Ablehnung des Insolvenzantrags

Das Insolvenzgericht stellte fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 InsO wurde der Antrag daher abgewiesen.

Folgen der Entscheidung

Mit der Ablehnung des Antrags bleibt die Smart Park Solution GmbH & Co. KG ohne Insolvenzverfahren. Dies bedeutet:

  • Kein Insolvenzverwalter wird bestellt, der eine geordnete Abwicklung übernehmen könnte.
  • Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren anmelden.
  • Zwangsvollstreckungen sind weiterhin individuell möglich, da keine Insolvenzmasse gesichert wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Verfahren unterstreicht die Bedeutung einer ausreichenden Insolvenzmasse für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

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