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Insolvenzantrag der Merkur Investment und Development GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Krefeld, 19. Februar 2025 – Das Amtsgericht Krefeld hat im Verfahren Az.: 500 IN 46/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Merkur Investment und Development GmbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmenshintergrund

Die Merkur Investment und Development GmbH war im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18113 eingetragen.

  • Geschäftssitz: Wilhelmshofallee 83, 47800 Krefeld
  • Geschäftsführer: Roberto Spano, Austraße 23, 7000 Chur, Schweiz
  • Geschäftszweig: Gründung, Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen

Ablehnung des Insolvenzantrags

Das Gericht entschied, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Folgen der Entscheidung

  • Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
  • Gläubiger können keine Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind weiterhin möglich.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer ausreichenden Insolvenzmasse für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

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