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Insolvenzantrag der internetauto2000 UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Leipzig, 18. Februar 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren Az.: 403 IN 1985/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der internetauto2000 UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen.

Unternehmenshintergrund

Die internetauto2000 UG (haftungsbeschränkt) war im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 28478 eingetragen.

  • Geschäftssitz: Brünner Straße 10, 04209 Leipzig
  • Geschäftsführer: Harm Jannsen

Ablehnung des Insolvenzantrags

Das Gericht entschied, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Folgen der Entscheidung

  • Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
  • Gläubiger können keine Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind weiterhin möglich.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Entscheidung zeigt erneut, dass eine ausreichende Insolvenzmasse eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist.

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