Berlin, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren Az.: 36e IN 3547/23 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Eventico UG (haftungsbeschränkt), ehemals geschäftsansässig in der Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 214302 eingetragen und wurde durch den Geschäftsführer Waldemar Dimmel vertreten.
Ablehnung des Insolvenzantrags
Der Antrag wurde von einem Gläubiger gestellt, jedoch hat das Gericht nach Prüfung festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) wurde das Insolvenzverfahren daher nicht eröffnet.
Folgen der Entscheidung
Mit der Ablehnung des Antrags wird kein Insolvenzverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte erfolgen wird und Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen können.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen haben, da die Abweisung auf eine fehlende Insolvenzmasse hinweist.