Berlin, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der ACELR8 Management GmbH, Dieffenbachstraße 36, 10967 Berlin, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 231126 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Daniel Mark Sedgwick und Isabel Strijland vertreten.
Gründe für die Abweisung
Das Insolvenzgericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt werden, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen.
Mögliche Rechtsmittel
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin schriftlich einzulegen.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzverfahren, es sei denn, ein Gläubiger erklärt sich bereit, die Verfahrenskosten zu übernehmen oder neues verwertbares Vermögen wird nachgewiesen.