Bremerhaven, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bremerhaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HSC Personal Service GmbH, mit Sitz in der Rickmersstraße 17, 27568 Bremerhaven, unter dem Aktenzeichen 10 IN 13/25 eine bedeutende Entscheidung getroffen.
Am heutigen Tag um 11:25 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 33226 HB eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Hüseyin Celik vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Dr. Silke Smid-Wehdeking, Kanzlei ECOVIS, mit Sitz in der Schwachhauser Heerstraße 63, 28211 Bremen, bestellt.
📞 Telefon: 0421 – 221591-0
📠 Fax: 0421 – 221591-9
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der HSC Personal Service GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Antragstellerin leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgte – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.justiz.de verfügbar.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremerhaven eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der HSC Personal Service GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.