Tübingen, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hettich Metall-Tech GmbH, mit Sitz in der Waldenserstraße 29, 75382 Althengstett, unter dem Aktenzeichen 15 IN 54/25 eine entscheidende Maßnahme getroffen.
Am heutigen Tag um 09:17 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 775490 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Markus Jeschke vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jasmin Fischer, mit Kanzleisitz in der Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt.
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Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht folgende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der Hettich Metall-Tech GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen nehmen.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Neben der Sicherung der Vermögenswerte hat die Insolvenzverwalterin die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren. Dabei wird geprüft:
- Ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Welche Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation erforderlich wird.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgte – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.ejustice-bw.de verfügbar.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Hettich Metall-Tech GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erfolgen muss.