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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dörrmann Projektraum GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Nürnberg, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dörrmann Projektraum GmbH, mit Sitz in der Hausheimer Straße 23, 92348 Berg bei Neumarkt i.d.OPf, unter dem Aktenzeichen IN 197/25 eine bedeutende Entscheidung getroffen.

Am heutigen Tag um 11:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 30410 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Johann Dörrmann vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Sorg, mit Kanzleisitz in der Flaschenhofstraße 6 a, 90402 Nürnberg, bestellt.

📞 Telefon: +49 911 4775 847-0
📠 Fax: +49 911 4775 847-9
📧 E-Mail: nuernberg@schiebe.de

Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Drittschuldner (Kunden oder Partner mit Zahlungsverpflichtungen) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sicherung und Erhalt des Unternehmensvermögens.
  • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und Feststellung, ob eine Sanierung oder eine Liquidation des Unternehmens erforderlich ist.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgte – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.

Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.justiz.de verfügbar.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Dörrmann Projektraum GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

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