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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bever Elektronik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Münster, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bever Elektronik GmbH, mit Sitz in der Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern, unter dem Aktenzeichen 75 IN 11/25 eine weitreichende Entscheidung getroffen.

Mit Beschluss vom heutigen Tag um 14:42 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21657, wird durch ihren Geschäftsführer Justus Beike vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels, mit Kanzleisitz in der Piusallee 8, 48147 Münster, bestellt.

Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte

Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Schuldner der Bever Elektronik GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Neben der Sicherung der Vermögenswerte prüft der Insolvenzverwalter:

  • Ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation erforderlich ist.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Bever Elektronik GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens realisierbar ist oder eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

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