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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bauernbeck GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hechingen, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hechingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauernbeck GmbH, mit Sitz in der Borsigstraße 24, 72461 Albstadt, unter dem Aktenzeichen 10 IN 48/25 eine bedeutende Entscheidung getroffen.

Am heutigen Nachmittag um 15:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 743155, wird durch ihren Geschäftsführer Thorsten Bauernbeck vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Richard Sommer aus Ofterdingen auf.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, mit Kanzleisitz in der Berner Feld 74, 78628 Rottweil, bestellt.

📞 Telefon: 0741 – 175400
📠 Fax: 0741 – 1754020

Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  • Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Schuldner der Bauernbeck GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, ein Sonderkonto zu eröffnen und eingehende Gelder zu verwalten.
  • Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen nehmen und alle erforderlichen Nachforschungen anstellen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Neben der Sicherung der Vermögenswerte prüft der Insolvenzverwalter:

  • Ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Abwicklung droht.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hechingen, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen, einlegen.

Auch Gläubiger können eine Beschwerde einreichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anzweifeln.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.

Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich unter www.ejustice-bw.de.

Weiterer Verfahrensverlauf

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hechingen eingesehen werden.

Mit dieser Maßnahme wurde ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren der Bauernbeck GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation unausweichlich wird.

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