Münster, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ATG Service GmbH, mit Sitz in der Ridderstraße 38-40, 48683 Ahaus, unter dem Aktenzeichen 80 IN 11/25 eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Mit Beschluss vom heutigen Tag um 09:51 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11624, wird durch ihren Geschäftsführer Alfons Lechtenberg vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski, mit Kanzleisitz in der Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, bestellt.
Sicherung des Unternehmensvermögens und Restriktionen
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der ATG Service GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen, sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.
Bedeutung für das weitere Verfahren
Mit dieser Anordnung übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Überwachung der finanziellen Lage der ATG Service GmbH. Er wird prüfen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung droht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden.
Mit dieser Maßnahme ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren erfolgt. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Verfahren in die nächste Phase übergeht.