Tübingen, 16. Januar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LT Energy GmbH, mit Sitz in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, unter dem Aktenzeichen 22 IN 236/24 eine entscheidende Entscheidung getroffen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 786208 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Jürgen Schmitt vertreten.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dieser Entscheidung wurden auch die am 23. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Dies bedeutet, dass:
- Die Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin aufgehoben wurden.
- Der Insolvenzverwalter keine weiteren Befugnisse zur Verwaltung oder Kontrolle des Vermögens hat.
- Zwangsvollstreckungen oder anderweitige Sicherungsmaßnahmen nicht mehr in Kraft sind.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die LT Energy GmbH innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. deren öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Tübingen.
Für die elektronische Einreichung gelten spezielle Vorschriften, die unter www.ejustice-bw.de abrufbar sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die LT Energy GmbH formal zahlungsunfähig ist, aber kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, da keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
Dies führt in der Regel dazu, dass:
- Gläubiger keine Ansprüche mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.
- Die Gesellschaft faktisch nicht mehr handlungsfähig ist und ihre Löschung im Handelsregister bevorsteht.
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen eingesehen werden.