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FMA warnt vor unzulässigen Angeboten von Blyx Ultra

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat erneut vor den Angeboten des Anbieters Blyx Ultra gewarnt. Unter der Internetadresse https://cfd.platformt121-3-3.com präsentiert sich dieses Unternehmen, welches jedoch keine behördliche Genehmigung besitzt, um konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Aufgrund fehlender Zulassung ist Blyx Ultra zudem nicht berechtigt, den Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c des Bankwesengesetzes anzubieten.

Diese Warnung basiert auf den rechtlichen Bestimmungen des § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) und soll potenzielle Kunden vor dem Risiko unautorisierter Finanzdienstleistungen schützen. Grundsätzlich bedarf es in Österreich einer ausdrücklichen Erlaubnis der FMA, um Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Leider agieren immer wieder Unternehmen ohne diese erforderliche Zulassung, was für Verbraucher und Anleger ein erhebliches Risiko darstellt.

Wer sich unsicher ist, ob ein Anbieter über die notwendige Genehmigung verfügt, sollte unbedingt die offizielle Unternehmensdatenbank der FMA konsultieren, um sich vor unzulässigen und potentiell schädlichen Geschäften zu schützen.

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