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DEGAG -„Ein Insolvenzgutachten ist oft der letzte Rettungsanker“ – Interview mit Thomas Bremer

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Herr Bremer, was genau ist ein Insolvenzgutachten und warum wird es erstellt?

Thomas Bremer: Ein Insolvenzgutachten ist eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage eines Unternehmens oder einer Person, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Es dient in erster Linie dazu, dem Insolvenzgericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern: Liegt tatsächlich ein Insolvenzgrund vor, wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung? Und gibt es eine Möglichkeit der Sanierung oder muss das Unternehmen liquidiert werden?

Welche Aspekte werden in einem solchen Gutachten untersucht?

Thomas Bremer: Das Gutachten umfasst mehrere zentrale Punkte:

  1. Prüfung der Insolvenzgründe – Kann das Unternehmen seine Rechnungen noch bezahlen oder ist es bereits überschuldet?
  2. Bewertung der Insolvenzmasse – Welche Vermögenswerte sind noch vorhanden und wie hoch sind die Schulden?
  3. Fortführungsprognose – Gibt es eine realistische Chance auf eine Sanierung oder ist das Unternehmen nicht mehr zu retten?
  4. Auswirkungen auf die Gläubiger – Welche Forderungen können noch bedient werden und wie hoch ist die potenzielle Insolvenzquote?

Wer beauftragt ein solches Gutachten?

Thomas Bremer: In den meisten Fällen wird es vom vorläufigen Insolvenzverwalter in Auftrag gegeben, sobald ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Das Insolvenzgericht kann ebenfalls die Erstellung anordnen. Manchmal beauftragen aber auch Unternehmen selbst ein Gutachten, um zu prüfen, ob eine Insolvenz unvermeidbar ist oder ob es noch Alternativen gibt.

Und wer trägt die Kosten für das Insolvenzgutachten?

Thomas Bremer: Idealerweise werden die Kosten aus der Insolvenzmasse, also aus dem noch vorhandenen Vermögen des Unternehmens, gedeckt. Falls das Unternehmen nicht mehr genug Mittel hat, kann das Gericht eine Ablehnung wegen mangelnder Masse (§ 26 InsO) aussprechen. In diesem Fall bleiben die Kosten oft beim Antragsteller hängen, das kann der Schuldner oder ein Gläubiger sein, der den Antrag gestellt hat.

Gibt es Fälle, in denen ein Gutachten eine Insolvenz noch abwenden kann?

Thomas Bremer: Ja, durchaus! Ein Insolvenzgutachten kann aufzeigen, dass eine Sanierung sinnvoller wäre als eine Abwicklung. In solchen Fällen kann es zu einem Insolvenzplanverfahren kommen, bei dem das Unternehmen mit Hilfe von Investoren oder Restrukturierungsmaßnahmen fortgeführt wird. Das ist oft die bessere Lösung – sowohl für das Unternehmen als auch für die Gläubiger.

Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch!

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