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DEGAG-„Bei einer Insolvenz mangels Masse gehen Gläubiger meist leer aus“ – Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
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DEGAG-„Bei einer Insolvenz mangels Masse gehen Gläubiger meist leer aus“ – Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

styles66 (CC0), Pixabay

Frau Bontschev, was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird?

Kerstin Bontschev: Wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird, heißt das, dass das Vermögen des Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Gericht eröffnet dann gar nicht erst das Verfahren, weil es keinen Sinn macht, ein Insolvenzverfahren ohne verwertbares Vermögen durchzuführen.

Welche Folgen hat das für die Gläubiger?

Kerstin Bontschev: Die Folgen sind für Gläubiger meist dramatisch, denn ohne Insolvenzverfahren gibt es keine Insolvenzmasse, die verteilt werden könnte. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass die Gläubiger ihr Geld endgültig abschreiben müssen.

Gibt es denn noch Möglichkeiten, doch noch an sein Geld zu kommen?

Kerstin Bontschev: Das kommt auf den Einzelfall an. Wer bereits einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner hat, kann versuchen, das Geld über eine Zwangsvollstreckung einzutreiben. Aber: Wenn der Schuldner kein pfändbares Vermögen hat, bringt das wenig. Eine theoretische Möglichkeit ist die sogenannte Nachtragsverteilung (§ 203 InsO), falls der Schuldner später doch noch Vermögen erlangt – etwa durch eine Erbschaft. Allerdings kommt das äußerst selten vor.

Kann ein Gläubiger die Verfahrenseröffnung trotzdem erzwingen?

Kerstin Bontschev: Ja, wenn er bereit ist, die Verfahrenskosten als Vorschuss zu übernehmen. In der Praxis tun das aber nur wenige, weil es oft keine Aussicht auf eine nennenswerte Rückzahlung gibt.

Gibt es eine Möglichkeit, den finanziellen Verlust steuerlich geltend zu machen?

Kerstin Bontschev: Ja, für Unternehmen und Selbstständige besteht die Möglichkeit, uneinbringliche Forderungen steuerlich abzuschreiben. Private Gläubiger haben diese Option leider nicht.

Welche Lehren kann man als Gläubiger daraus ziehen?

Kerstin Bontschev: Man sollte präventiv handeln, etwa durch Bonitätsprüfungen, kürzere Zahlungsziele und Sicherheiten wie Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalte. Denn wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird, stehen Gläubiger meist komplett mit leeren Händen da.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev!

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