Wiesbaden, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KP – Feuerelemente UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Platter Straße 178, 65193 Wiesbaden, unter dem Aktenzeichen 10 IN 553/24 eine wesentliche Entscheidung getroffen.
Der Beschluss vom 29. Januar 2025, durch den die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie weitere Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet wurden, wurde aufgehoben.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 31310 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Matthias Pfaff vertreten.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung entfallen die bisher getroffenen Sicherungsmaßnahmen, darunter:
- Beschränkungen der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
- Einschränkungen für Drittschuldner bei Zahlungen an die Schuldnerin
- Befugnisse eines vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen des Unternehmens
Die Gründe für die Aufhebung sind aus dem vorliegenden Beschluss nicht ersichtlich, können jedoch in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die KP – Feuerelemente UG innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einlegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Wiesbaden maßgeblich ist.
Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt.
Weiterer Verfahrensverlauf
Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist unklar, ob ein reguläres Insolvenzverfahren noch eröffnet wird oder ob sich die finanzielle Situation der KP – Feuerelemente UG stabilisiert hat. Das weitere Vorgehen wird sich in den kommenden Wochen zeigen.