Mainz, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESS-Solarsystem GmbH, mit Sitz Auf der Saar 4, 55276 Oppenheim, unter dem Aktenzeichen 280 IN 197/24 eine entscheidende Maßnahme getroffen: Am heutigen Nachmittag um 14:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 51960, wird durch ihren Geschäftsführer Lothar Barth vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung sind alle Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt, der seine Kanzlei in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz betreibt.
Schuldner der ESS-Solarsystem GmbH sind dazu aufgefordert, künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Sicherung des Unternehmensvermögens
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern. Dies umfasst insbesondere:
- Sämtliche finanziellen Transaktionen der Schuldnerin stehen unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wird geprüft, um festzustellen, ob eine Fortführung möglich ist oder eine Liquidation droht.
Rechtsmittelbelehrung – Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einlegen.
Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht.
Datenschutz und weitere Informationen
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden. Zudem stellt das Gericht unter www.agmz.justiz.rlp.de Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der ESS-Solarsystem GmbH erfolgt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine reguläre Insolvenz unausweichlich wird.