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Vorläufige Insolvenzverwaltung für printel GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der printel GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Sangerhausen, Friesdorfer Weg 2, ist unter der Handelsregisternummer HRA 6797 beim Amtsgericht Stendal eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Poppe bestellt.

Kontakt:

  • Adresse: Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale)
  • Telefon: 0345/530490
  • Fax: 0345/5304926
  • E-Mail: eckert-halle@eckert.law

Angeordnete Maßnahmen

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig.
  • Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten – stattdessen müssen sie an den Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Eingehende Gelder dürfen nur noch über den Insolvenzverwalter verwaltet werden.
  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt.

Hintergrund und Bedeutung

Die printel GmbH & Co. KG ist in der Druck- und Medienbranche tätig. Die angeordnete Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und zu prüfen, ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens erforderlich ist.

Alle Betroffenen, insbesondere Gläubiger und Geschäftspartner, sollten sich über ihre rechtlichen Optionen informieren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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