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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Oma Irma GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Neumünster hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Oma Irma GmbH mit Sitz in Boostedt, Neumünsterstraße 109, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 19787 KI eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Timon Camacho Santiago vertreten.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Khan bestellt.

Kontakt:

  • Adresse: Büschstraße 12 / Colonnaden 29, 20354 Hamburg
  • Telefon: 040 2841788-88
  • Fax: 040 2841788-77

Einschränkungen für die Schuldnerin

  • Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  • Forderungen und Kassenguthaben der Schuldnerin werden von nun an über ein Treuhandkonto verwaltet.
  • Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Sicherung des schuldnerischen Vermögens und ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Verwaltung der eingehenden Gelder und Außenstände der Schuldnerin
  • Überwachung der finanziellen Aktivitäten des Unternehmens
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

  • Einreichung der Beschwerde:
    • Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
    • Die Beschwerde kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Vermögen der Oma Irma GmbH zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich über mögliche Auswirkungen informieren.

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