Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

SPT Reiseservice GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SPT Reiseservice GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Waldenburg, Siercker Straße 4, ist unter der Handelsregisternummer HRB 116175 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Erion Metoja ernannt.

✔ Kontakt:

Angeordnete Maßnahmen

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Bankkonten und Außenstände dürfen nicht mehr von der Schuldnerin genutzt werden – die Kontrolle geht auf den Insolvenzverwalter über.
  • Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in die Unternehmensunterlagen zu nehmen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die angeordnete Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Unternehmensvermögens erfolgen und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung geordnet durchgeführt wird. Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner sollten sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Rosenbrauerei Pößneck GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

Strabit Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet