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SPT Reiseservice GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SPT Reiseservice GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Waldenburg, Siercker Straße 4, ist unter der Handelsregisternummer HRB 116175 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Erion Metoja ernannt.

Kontakt:

Angeordnete Maßnahmen

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Bankkonten und Außenstände dürfen nicht mehr von der Schuldnerin genutzt werden – die Kontrolle geht auf den Insolvenzverwalter über.
  • Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in die Unternehmensunterlagen zu nehmen.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die angeordnete Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Unternehmensvermögens erfolgen und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung geordnet durchgeführt wird. Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner sollten sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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