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Rosenbrauerei Pößneck GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Gera hat am 21. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rosenbrauerei Pößneck GmbH angeordnet. Die traditionsreiche Brauerei mit Sitz in Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 41, ist unter der Handelsregisternummer HRB 200357 beim Amtsgericht Jena eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach bestellt.

Kontakt:

Angeordnete Maßnahmen

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig.
  • Außenstände dürfen nur noch durch den Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  • Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten – stattdessen müssen sie an den Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder eingestellt.

Hintergrund und Bedeutung

Die Rosenbrauerei Pößneck GmbH, eine der traditionsreichsten Brauereien der Region, steht vor finanziellen Herausforderungen. Die angeordnete Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen des Unternehmensvermögens stattfinden und eine mögliche Sanierung oder Abwicklung geordnet erfolgen kann.

Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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