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Lungenklinik Lostau gGmbH: Erweiterung der vorläufigen Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Magdeburg hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren der Lungenklinik Lostau gGmbH eine Erweiterung der vorläufigen Eigenverwaltung beschlossen. Die Klinik mit Sitz in Lostau, Lindenstraße 2, 39291 Möser, verfolgt gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke und ist im Handelsregister AG Stendal, HRB 2002 eingetragen.

Erweiterte Befugnisse für den vorläufigen Sachwalter

Zusätzlich zu den bereits am 20. Januar 2025 angeordneten Maßnahmen zur Eigenverwaltung sowie den am 30. Januar 2025 erteilten Ermächtigungen wurde nun beschlossen, dass der vorläufige Sachwalter die Antragstellerin in folgenden Bereichen unterstützen kann:

Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
Insolvenzrechtliche Buchführung
Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten

Die Entscheidung stützt sich auf die §§ 270 ff., 270b Abs. 1, 274 Abs. 2 Satz 2, 270c InsO und soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität der Klinik während des Insolvenzverfahrens aufrechtzuerhalten.

Hintergrund: Bedeutung der Lungenklinik Lostau

Die Lungenklinik Lostau gGmbH ist eine wichtige medizinische Einrichtung, die sich auf die Versorgung von Patienten mit Lungenerkrankungen spezialisiert hat. Die Gesellschaft verfolgt gemäß ihrer Satzung kirchliche, gemeinnützige und wohltätige Zwecke, darunter:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
  • Altenhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Erziehung, Bildung und Jugendhilfe
  • Seelsorgerische Betreuung für Patienten und Mitarbeiter

Die Klinik arbeitet dabei mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften und Beteiligungsgesellschaften zusammen.

Nächste Schritte und Auswirkungen

Durch die erweiterte Befugnis des vorläufigen Sachwalters wird sichergestellt, dass wesentliche finanzielle und operative Prozesse stabil gehalten werden, insbesondere die Lohnzahlungen durch Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie die Weiterführung des Klinikbetriebs.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Fazit

Die Entscheidung des Gerichts soll dazu beitragen, den Betrieb der Lungenklinik Lostau auch während der laufenden Insolvenz in geordnete Bahnen zu lenken. Die erweiterte Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter könnte für Patienten, Mitarbeiter und Geschäftspartner eine gewisse Stabilität in dieser herausfordernden Zeit bedeuten.

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