Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) gibt eine offizielle Warnung vor den Geschäftsaktivitäten der Anbieter IBAN Transfer Limited und IBANLY heraus. Diese Unternehmen betreiben die Webseite https://ibanly.com und geben an, in Kanada ansässig zu sein. Dennoch sind sie nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Zahlungsdienste anzubieten.
Laut den Bestimmungen des österreichischen Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018) ist es Unternehmen ohne entsprechende Konzession untersagt, Dienste wie die Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister (Zahlungsgeschäft) anzubieten. Die FMA betont, dass IBAN Transfer Limited und IBANLY über keine behördliche Genehmigung verfügen und somit unregulierte Dienstleistungen anbieten. Anleger sollten daher große Vorsicht walten lassen und sich bewusst sein, dass Geschäfte mit diesen Unternehmen mit erheblichen Risiken verbunden sind.
Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von § 94 Abs. 9 ZaDiG 2018, der es der FMA ermöglicht, die Öffentlichkeit über nicht zugelassene Zahlungsdienstleister zu informieren. Die FMA rät dringend dazu, vor einer Transaktion oder der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die offizielle Unternehmensdatenbank der FMA zu konsultieren. Dort kann geprüft werden, ob ein Anbieter über die erforderliche Lizenz verfügt.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits in Kontakt mit den genannten Anbietern stehen oder Zweifel an deren Seriosität haben, sollten umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen oder sich direkt an die FMA wenden.