Berlin, 19. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36w IN 7762/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wannsee Hof Betreiber GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Friedrichstraße 114a, 10117 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 220453 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Osama Abo El-Aal und Ruslana Okhmaniuk vertreten.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark aus Berlin bestellt. Mit dieser Entscheidung unterliegt das Unternehmen nun folgenden Einschränkungen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Wannsee Hof Betreiber GmbH werden vorerst ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
- Die Schuldnerin darf keine Außenstände mehr einziehen oder Forderungen veräußern.
- Bankguthaben und sonstige Forderungen werden unter die Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
- Schuldner der Wannsee Hof Betreiber GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen ausstehende Beträge an den Insolvenzverwalter entrichten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu eröffnen, um die finanzielle Lage transparent zu verwalten.
Befugnisse des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Jesko Stark wurde beauftragt,
- die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und Nachforschungen anzustellen,
- Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen,
- bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten Informationen über das Unternehmen einzuholen,
- Grundbücher einzusehen, falls dort Eintragungen über das Unternehmen bestehen.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherung des Unternehmensvermögens und der Prüfung einer möglichen Fortführung oder Abwicklung.
Was bedeutet das für Gläubiger und Geschäftspartner?
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie aktuell keine direkten Forderungen gegen die Wannsee Hof Betreiber GmbH geltend machen können. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, besteht die Möglichkeit, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden.
Mögliche Szenarien: Sanierung oder Liquidation?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das endgültige Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage bewerten und eine Empfehlung abgeben.
Für Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Situation weiterhin ungewiss, da sich erst in den nächsten Wochen entscheiden wird, ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt wird.