Hamburg, 19. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren 67h IN 45/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tekin Imbiss GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, ehemals ansässig in der Fuhlsbüttler Straße 761, 22337 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163260 eingetragen und wird von Geschäftsführer Müslüm Tekin vertreten. Die Tekin Imbiss GmbH ist im Gastronomiebereich tätig.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg bestellt. Mit der Entscheidung des Gerichts unterliegt das Unternehmen nun folgenden Einschränkungen:
- Verfügungen über das Vermögen der Tekin Imbiss GmbH sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
- Schuldner der Tekin Imbiss GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen ausstehende Beträge an den Insolvenzverwalter entrichten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie vorerst keine direkten Ansprüche gegen die Tekin Imbiss GmbH durchsetzen können. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht die Möglichkeit, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ausblick: Sanierung oder Liquidation?
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das endgültige Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage bewerten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben.
Für Geschäftspartner, Mitarbeiter und Kunden bleibt die Zukunft der Tekin Imbiss GmbH ungewiss, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.