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P3 Europe GmbH in der Krise – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Wuppertal, 20. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Zukunft der P3 Europe GmbH steht auf der Kippe: Das Amtsgericht Wuppertal hat heute um 13:11 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit Sitz in Mettmann, die unter der Leitung von Geschäftsführer Andrew Osborne Franchiseaktivitäten in der Gastronomie betreibt, kämpft mit finanziellen Schwierigkeiten, die diesen drastischen Schritt erforderlich machten.

Zur Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte wurde der Wuppertaler Rechtsanwalt Andreas Schoß als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Ab sofort unterliegen sämtliche geschäftlichen Transaktionen der Firma strengen Einschränkungen. Verfügungen über Unternehmenswerte sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der P3 Europe GmbH – also Geschäftspartnern, die dem Unternehmen noch Geld schulden – untersagt, Zahlungen direkt an die Firma zu leisten. Stattdessen sind sämtliche ausstehenden Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten. Gleichzeitig ist Schoß befugt, Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dieser Beschluss eine Phase der Unsicherheit. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird nun maßgeblich davon abhängen, ob eine Sanierung des Unternehmens noch möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob P3 Europe GmbH noch eine Perspektive hat oder ob der einstige Gastronomie-Franchisebetreiber seine Türen endgültig schließen muss.

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