Wuppertal/Oldenburg, 20. Februar 2025 – Die wirtschaftlichen Turbulenzen reißen nicht ab: Gleich zwei Unternehmen stehen seit heute unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Während das Amtsgericht Wuppertal über das Vermögen der P3 Europe GmbH die vorläufige Kontrolle verhängte, musste das Amtsgericht Oldenburg denselben Schritt für die Simon-Exner-Kersten GmbH & Co. KG einleiten.
P3 Europe GmbH: Franchiseunternehmen in der Krise
Die P3 Europe GmbH, mit Sitz in Mettmann und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, ist auf Franchiseaktivitäten in der Gastronomie spezialisiert und betreibt eigene Gaststätten. Nun steht das Unternehmen unter finanzieller Beobachtung. Das Gericht setzte den Wuppertaler Rechtsanwalt Andreas Schoß als vorläufigen Insolvenzverwalter ein.
Ab sofort dürfen keine eigenständigen Verfügungen mehr über das Vermögen des Unternehmens getroffen werden – alle finanziellen Transaktionen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Darüber hinaus sind sämtliche Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die noch Zahlungen an P3 Europe zu leisten haben – angewiesen, diese nur noch an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine endgültige Abwicklung droht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Für Franchise-Nehmer und Geschäftspartner bedeutet dies eine Phase großer Unsicherheit.
Simon-Exner-Kersten GmbH & Co. KG: Auch Oldenburger Traditionsfirma betroffen
Parallel dazu wurde auch die Simon-Exner-Kersten GmbH & Co. KG, ansässig in Oldenburg, unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die SEK Beteiligungsgesellschaft mbH, sowie Geschäftsführer Dipl.-Ing. Michael Wichering, kann ebenfalls keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll bestellt. Dieser hat nicht nur die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern, sondern kann auch Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen nehmen und Verfügungen über Bankguthaben überwachen. Auch hier sind Drittschuldner verpflichtet, ihre Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Wie es für das Unternehmen weitergeht, hängt nun maßgeblich von der wirtschaftlichen Substanz und möglichen Sanierungsplänen ab. Sollte sich keine tragfähige Lösung finden, droht die endgültige Abwicklung.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Beide Insolvenzanordnungen können innerhalb einer Frist von zwei Wochen angefochten werden. Während Beschwerden gegen die Entscheidung zur P3 Europe GmbH beim Amtsgericht Wuppertal eingereicht werden müssen, ist für die Simon-Exner-Kersten GmbH & Co. KG das Amtsgericht Oldenburg zuständig.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein: Ob die Unternehmen einen Weg aus der Krise finden oder ihre Insolvenzmasse zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird, liegt nun in den Händen der vorläufigen Insolvenzverwalter und der wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Restrukturierung.