Das Amtsgericht Hagen hat im Verfahren 106 IN 19/25 Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Carl Klophaus GmbH & Co. KG, ansässig In der Graslake 48, 58332 Schwelm, beschlossen.
Hintergrund
- Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 4587 eingetragen.
- Sie wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Klophaus Verwaltungs GmbH (HRB 6032) vertreten.
- Geschäftsführer: Volker Klophaus.
Gerichtliche Maßnahmen (Beschluss vom 20.02.2025, 12:17 Uhr)
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Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Nils Brückelmann, Bembergstr. 20, 42103 Wuppertal, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
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Verfügungsbeschränkungen
- Alle Vermögensverfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Die Schuldnerin darf keine Außenstände einziehen oder über Vermögen verfügen.
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Zahlungsverbote für Drittschuldner
- Geschäftspartner und Kunden der Schuldnerin dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig gestoppt.
- Neue Vollstreckungen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Folgen und Ausblick
- Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens und der Vermeidung nachteiliger Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
- Betroffene Gläubiger sollten prüfen, wie sie ihre Forderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend machen können.
- Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, könnten Sanierungsversuche oder eine geordnete Liquidation folgen.
Weitere Einsichtnahme in den vollständigen Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen möglich.