Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36w IN 7762/24 zur Sicherung der Vermögenswerte der Wannsee Hof Betreiber GmbH vorläufige Maßnahmen erlassen.
Hintergrund:
- Die Wannsee Hof Betreiber GmbH, mit Sitz in der Friedrichstraße 114a, 10117 Berlin, ist durch die Geschäftsführer Osama Abo El-Aal und Ruslana Okhmaniuk vertreten.
- Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 220453 eingetragen.
Gerichtliche Maßnahmen:
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht am 19.02.2025 um 17:11 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:
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Zwangsvollstreckung untersagt:
- Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
- Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
- Rechtsanwalt Jesko Stark (Budapester Straße 35, 10787 Berlin) wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt.
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Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin:
- Alle Vermögensverfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Insbesondere ist der Schuldnerin die Einziehung von Außenständen untersagt.
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Kontrolle der Finanzmittel:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Ein Insolvenzsonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten (§ 55 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
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Zahlungsverbote für Drittschuldner:
- Geschäftspartner und Schuldner der Firma dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Einsicht in Geschäftsunterlagen:
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
- Die Schuldnerin muss ihm Bücher, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen vorlegen.
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Auskunftsrechte des Insolvenzverwalters:
- Der Insolvenzverwalter kann Daten von Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einholen.
- Er ist zur Einsicht in Grundbucheinträge berechtigt.
Ausblick:
Die Maßnahmen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag in Kraft. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnten weitere Schritte zur Sanierung oder Liquidation der Gesellschaft folgen.
Gläubiger, Geschäftspartner und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und mögliche Forderungsanmeldungen informieren.