Felsberg, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Fritzlar hat im Verfahren 12 IN 19/25 die vorläufige Eigenverwaltung für die BLECHER GmbH & Co. KG angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Mittelhöfer Straße 3-5, 34587 Felsberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fritzlar unter HRA 14019 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die BLECHER Komplementär-GmbH, wird durch Geschäftsführer Michael Pfeiffer vertreten.
Gerichtliche Entscheidung: Eigenverwaltung unter Aufsicht
Das Gericht hat gemäß § 270b Abs. 1 InsO die vorläufige Eigenverwaltung beschlossen. Das bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters operieren darf.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Was bedeutet das für das Unternehmen und seine Gläubiger?
- Die BLECHER GmbH & Co. KG darf ihr Vermögen weiterhin verwalten und darüber verfügen.
- Der vorläufige Sachwalter kontrolliert sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten, greift aber nicht aktiv in das Tagesgeschäft ein.
- Gläubiger müssen vorerst mit möglichen Zahlungsverzögerungen rechnen, da das Unternehmen in einer Sanierungsphase steht.
Ausblick: Sanierung oder Insolvenzverfahren?
Die vorläufige Eigenverwaltung deutet darauf hin, dass die BLECHER GmbH & Co. KG versucht, sich wirtschaftlich zu stabilisieren und möglicherweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 InsO anzustreben. Der endgültige Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um mögliche Auswirkungen auf laufende Geschäftsbeziehungen frühzeitig zu erkennen.