Hamburg, 18. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzverfahren der Sabrosa GmbH (Aktenzeichen 67h IN 32/25) die am 5. Februar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Das Unternehmen mit Sitz in der Eißendorfer Straße 39, 21073 Hamburg, das in der Produktion und dem Verkauf von Lebensmitteln tätig ist, wird von Geschäftsführer Isidro Alarcon geleitet.
Was bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen?
Die Sicherungsmaßnahmen dienten ursprünglich dazu, das Vermögen des Unternehmens zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Dass diese nun aufgehoben wurden, kann mehrere Ursachen haben:
- Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet, beispielsweise weil das Unternehmen keine ausreichende Insolvenzmasse besitzt.
- Es wurde eine außergerichtliche Lösung gefunden, etwa durch eine Einigung mit Gläubigern oder eine finanzielle Restrukturierung.
- Das Verfahren wurde eingestellt, da es sich herausgestellt hat, dass die Insolvenzantragsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Was bedeutet das für Gläubiger und Geschäftspartner?
Für Gläubiger der Sabrosa GmbH bedeutet dies, dass sie möglicherweise keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen. Falls die Insolvenz mangels Masse abgewiesen wurde, bleibt ihnen nur der direkte Rechtsweg gegen das Unternehmen, was oft schwierig ist, wenn keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Sabrosa GmbH kurz vor der Löschung aus dem Handelsregister steht oder dass sie sich möglicherweise sanieren konnte und weitergeführt wird.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder ob es endgültig aus dem Markt ausscheidet, bleibt abzuwarten.