Bielefeld, 18. Februar 2025 – Die Pfannenschmidt UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Minden, Hasenheide 2, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Das Amtsgericht Bielefeld hat im Verfahren 43 IN 140/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16672 eingetragen ist und unter der Geschäftsführung von Niels Pfannenschmidt steht, hat als Unternehmenszweck die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin in Personengesellschaften.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer aus Lübbecke bestellt. Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Drittschuldnern ist es untersagt, noch Zahlungen an die Pfannenschmidt UG zu leisten. Stattdessen müssen sämtliche Forderungen direkt an den Insolvenzverwalter entrichtet werden.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
Nächste Schritte und mögliche Folgen
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte sich herausstellen, dass das Vermögen nicht ausreicht, droht die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, was letztlich zur Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister führen könnte.
Für Gläubiger bedeutet die derzeitige Situation, dass sie ihre Forderungen vorerst nicht direkt bei der Schuldnerin geltend machen können. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das endgültige Insolvenzverfahren unausweichlich wird.