Kurz vor der deutschen Bundestagswahl sieht sich die Alternative für Deutschland (AfD) erneut mit schweren Vorwürfen zur Parteienfinanzierung konfrontiert. Im Mittelpunkt steht eine Werbekampagne im Wert von rund 2,35 Millionen Euro, die angeblich vom ehemaligen FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler finanziert wurde. Doch nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel und der österreichischen Zeitung Der Standard besteht der Verdacht, dass Dingler lediglich als Strohmann fungierte, um die tatsächlichen Geldflüsse zu verschleiern.
Eine mysteriöse Geldbewegung – und plötzlich tauchen AfD-Plakate auf
Laut Ermittlungen der österreichischen Sicherheitsbehörden erhielt Dingler kurz vor seiner großzügigen „Spende“ eine Schenkung in Millionenhöhe von dem in Duisburg geborenen Immobilienmilliardär Henning Conle. Dingler legte seiner Bank Unterlagen vor, die belegen sollten, dass ihm Conle 2,6 Millionen Euro überwiesen hatte.
Als die Bank nach dem Verwendungszweck des Geldes fragte, erklärte Dingler zunächst, es handle sich um eine Investition in ein Immobilienprojekt. Doch kurz darauf wurde fast der gesamte Betrag – genau 2.349.906 Euro – an eine Plakatwerbefirma in Köln überwiesen. Zur gleichen Zeit meldete die AfD eine exakt gleiche Summe als erhaltene Spende bei der Bundestagsverwaltung. Mit diesem Geld wurden Wahlplakate in zahlreichen deutschen Städten finanziert.
Diese zeitliche Koinzidenz wirft nun erhebliche Fragen auf. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Zahlung über Dingler nur dazu diente, die wahre Herkunft der Spende zu verschleiern, könnte die AfD gegen das deutsche Parteiengesetz verstoßen haben.
Illegale Strohmannspenden? Die Ermittler sind alarmiert
Nach deutschem Recht sind sogenannte Strohmannspenden verboten. Dabei handelt es sich um eine Praxis, bei der ein tatsächlicher Geldgeber eine Spende über eine Drittperson abwickelt, um seine Identität zu verbergen. Wenn sich herausstellt, dass Dingler nicht aus eigenem Vermögen spendete, sondern lediglich als Mittelsmann für Conle fungierte, hätte die AfD möglicherweise eine unzulässige Parteispende angenommen.
Die österreichischen Behörden haben nun Ermittlungen eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Auch das deutsche Bundeskriminalamt sowie die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Österreich sind in die Untersuchungen eingebunden.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht der AfD eine hohe Geldstrafe. Nach dem deutschen Parteiengesetz wird eine unzulässige Spende mit einer Strafe in dreifacher Höhe des Betrags belegt. In diesem Fall wären das rund sieben Millionen Euro, die die Partei zahlen müsste.
AfD bestreitet Vorwürfe – „Keine Hinweise auf Strohmannkonstruktion“
Die AfD wies die Anschuldigungen erwartungsgemäß zurück. Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel erklärte, die Partei habe keine Anhaltspunkte dafür, dass Dingler nicht aus eigener Tasche gespendet habe. Laut AfD habe Dingler auf Nachfrage versichert, dass die Spende „aus seinem eigenen Vermögen“ stamme und insbesondere „nicht im Auftrag Dritter“ erfolgt sei.
Doch das Muster ist nicht neu: Bereits in der Vergangenheit geriet die AfD wegen verdeckter Finanzierungen in die Schlagzeilen. Milliardär Henning Conle soll die Partei schon früher auf intransparente Weise unterstützt haben. Im Jahr 2020 verhängte die Bundestagsverwaltung daher eine Strafe von fast 400.000 Euro gegen die AfD wegen unzulässiger Spenden.
Eine wiederkehrende Debatte über Parteienfinanzierung
Der Fall wirft erneut die grundsätzliche Frage auf, wie Parteien in Deutschland finanziert werden und ob bestehende Kontrollen ausreichen, um verdeckte Spenden zu verhindern. Besonders in Wahlkampfzeiten sind Parteien auf großzügige Geldgeber angewiesen – doch wenn diese versuchen, sich über Strohmänner Einfluss zu sichern, wird das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben.
Während die Ermittlungen in Österreich und Deutschland noch laufen, bleibt abzuwarten, ob der Oberste Gerichtshof in Deutschland die Vorwürfe als ausreichend erachtet, um eine offizielle Anklage gegen die AfD einzuleiten. Sollte dies geschehen, könnte sich die Partei nicht nur mit einer hohen Geldstrafe konfrontiert sehen, sondern auch mit erheblichen politischen Konsequenzen – mitten im Wahlkampf.