Hamburg, 17. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren 67g IN 367/24 den Insolvenzantrag der My Poké Winterhude GmbH mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Winterhuder Weg 122, das ein Schnellrestaurant betrieb, hatte am 2. Dezember 2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Da jedoch keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, entschied das Gericht, den Antrag abzuweisen. Gleichzeitig wurden die am 20. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Antrags mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. In der Praxis führt dies in den meisten Fällen dazu, dass das Unternehmen ohne geordnete Abwicklung aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Für Gläubiger der My Poké Winterhude GmbH hat dies gravierende Folgen:
- Sie können ihre Forderungen nicht mehr über ein Insolvenzverfahren geltend machen.
- Es besteht kaum eine Chance, ausstehende Beträge zurückzuerhalten.
Warum wurden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben?
Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren dienen dazu, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu schützen. Da jedoch festgestellt wurde, dass keine Insolvenzmasse vorhanden ist, gibt es keinen Grund mehr, das Vermögen zu sichern – die Maßnahmen wurden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ausblick: Löschung der Gesellschaft droht
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags dürfte die My Poké Winterhude GmbH nun vor der Löschung aus dem Handelsregister stehen. Sollte keine anderweitige Lösung gefunden werden, bedeutet dies das endgültige wirtschaftliche Aus für das Unternehmen.
Dieser Fall zeigt erneut, wie herausfordernd die Gastronomiebranche sein kann – insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Umfeld wie Hamburg, wo steigende Betriebskosten und veränderte Konsumgewohnheiten vielen kleinen Restaurants zu schaffen machen.