Hamburg, 17. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren 67g IN 394/24 den Insolvenzantrag einer Gläubigerin gegen die M-Quadrat Unternehmerberatung UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen mit Sitz in der Bilsenkrautweg 12, 22391 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154011, war auf die Erbringung und Vermittlung von Projekt-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen spezialisiert. Geschäftsführer ist Matthias Horst Matzke.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass:
- Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, da das Unternehmen nicht einmal über ausreichend Vermögenswerte verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Gläubiger keine Möglichkeit haben, offene Forderungen über das Insolvenzverfahren geltend zu machen, da kein Insolvenzverwalter bestellt wird.
- Das Unternehmen vor der Löschung aus dem Handelsregister steht, da es zahlungsunfähig und nicht mehr geschäftsfähig ist.
Gleichzeitig wurden die am 14. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, da sie mit der Abweisung des Antrags nicht mehr erforderlich sind.
Ausblick: Unternehmenslöschung wahrscheinlich
Da das Unternehmen weder Insolvenzmasse noch eine finanzielle Perspektive zur Fortführung aufweist, wird es voraussichtlich in den kommenden Monaten aus dem Handelsregister gelöscht.
Für Gläubiger bedeutet dies einen Totalverlust ihrer Forderungen, da es keinen Insolvenzverwalter gibt, der eine geordnete Abwicklung durchführen könnte.