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Krause Haustechnik GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Dortmund, 18. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat im Verfahren 253 IN 46/23 die am 13. Juni 2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gegen die Krause Haustechnik GmbH mit Sitz in Unna, Marie-Curie-Straße 9, aufgehoben.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9524, wurde von Geschäftsführerin Anja Krause geleitet und war im Bereich der Gebäudetechnik, Regelungstechnik sowie Heizungssysteme tätig.

Was bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen?

Die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich dazu dienten, das Vermögen des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens zu schützen, sind nun nicht mehr in Kraft. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  1. Das Insolvenzverfahren wurde möglicherweise nicht eröffnet, beispielsweise aufgrund eines Mangels an verwertbarer Insolvenzmasse.
  2. Es könnte eine Sanierung oder außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgt sein.
  3. Das Unternehmen wurde abgewickelt oder steht kurz vor der Löschung aus dem Handelsregister.

Was bedeutet das für Gläubiger und Geschäftspartner?

Für Gläubiger der Krause Haustechnik GmbH bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, dass sie keine weiteren Schutzmechanismen im Rahmen des Insolvenzverfahrens mehr haben. Falls das Verfahren nicht eröffnet wurde, könnten sie auf ihren offenen Forderungen sitzen bleiben.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Ob die Krause Haustechnik GmbH weiterhin operativ tätig ist oder endgültig aus dem Handelsregister gelöscht wird, bleibt abzuwarten. Die kommenden Wochen könnten weitere Klarheit darüber bringen, ob das Unternehmen noch eine Zukunft hat oder ob dies das endgültige Ende bedeutet.

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