München, 18. Februar 2025 – Die KANOS Holding GmbH, ansässig in der Wotanstraße 28, 82110 Germering, sieht sich mit einem endgültigen wirtschaftlichen Aus konfrontiert. Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1500 IN 10371/24 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 286926, wird durch Geschäftsführer Kanos Hbiro Amir vertreten. Ihr Unternehmenszweck lag im Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie dem Management eigenen Vermögens.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In der Praxis führt dies in den meisten Fällen dazu, dass die Gesellschaft ohne eine geordnete Abwicklung aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Für Gläubiger ist diese Entwicklung besonders problematisch, da sie nun keine Möglichkeit haben, ihre offenen Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen. Forderungen gegen die Gesellschaft bleiben damit in der Regel unbefriedigt.
Rechtsmittel und mögliche Konsequenzen
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden. Allerdings wäre eine erfolgreiche Beschwerde nur dann denkbar, wenn neue Vermögenswerte nachgewiesen werden, die eine Insolvenzabwicklung ermöglichen könnten.
Ausblick: Löschung der Gesellschaft droht
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, droht der KANOS Holding GmbH die Löschung aus dem Handelsregister. Damit wäre das Unternehmen offiziell beendet, und Gläubiger hätten keine rechtliche Handhabe mehr, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie selbst Unternehmen, die sich auf die Verwaltung von Beteiligungen und Vermögenswerten spezialisieren, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können – und letztlich ohne Rückgriffsmöglichkeiten für Gläubiger vom Markt verschwinden.