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Garreis GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Gericht ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an
Krause Haustechnik GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Garreis GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Gericht ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Dresden, 19. Februar 2025 – Die Garreis GmbH, ansässig in Weißwasser/O.L., Dr.-Altmann-Straße 1, steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Dresden hat im Verfahren 533 IN 282/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 25032, wird nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Martin Obendorf aus Dresden bestellt. Dieser hat ab sofort folgende Befugnisse und Aufgaben:

  • Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin einzuziehen und entgegenzunehmen.
  • Die Kontrolle über sämtliche Verfügungen der Garreis GmbH. Diese sind nur noch mit seiner Zustimmung zulässig.
  • Drittschuldner (Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Forderungen) dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
  • Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin zu nehmen und sich über die finanzielle Lage zu informieren.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Garreis GmbH vorerst untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, eingereicht werden.

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob die Garreis GmbH saniert werden kann oder ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.

Für Gläubiger bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung, dass sie ihre Forderungen derzeit nicht direkt geltend machen können, sondern auf eine endgültige Entscheidung über die Insolvenzverfahrenseröffnung warten müssen.

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