Berlin, 18. Februar 2025 – Die Femtis GmbH, mit Sitz in der Reinhardtstraße 47a, 10117 Berlin, befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3610 IN 1200/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 155847, wird durch Geschäftsführer Jonas Schmieder vertreten. Mit dem aktuellen Beschluss soll sichergestellt werden, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage eintreten.
Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenserhaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto mit Kanzleisitz in Berlin bestellt. Mit sofortiger Wirkung unterliegt das Unternehmen nun folgenden Einschränkungen:
- Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Femtis GmbH (Drittschuldner) dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
- Bankguthaben und sonstige Forderungen werden durch den Insolvenzverwalter verwaltet und eingezogen.
Zusätzlich ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einblick in sämtliche Unterlagen zu nehmen. Ziel ist es, eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen und zu prüfen, ob das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken.
Ausblick: Fortführung oder endgültige Insolvenz?
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein: Kann die Femtis GmbH wirtschaftlich stabilisiert werden, oder steht die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens bevor? Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Gesellschaft abgewickelt werden muss.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen vorerst nicht direkt geltend machen können. Sollte ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, besteht jedoch die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Rahmen des Verfahrens anzumelden.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die finanziellen Herausforderungen, mit denen viele Unternehmen aktuell konfrontiert sind. Ob die Femtis GmbH eine Zukunft hat oder ob das endgültige Aus bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.