Villingen-Schwenningen, 19. Februar 2025 – Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat im Verfahren 1 IN 19/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Berg Automobil GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, mit Sitz in der Breslauer Straße 37, 78166 Donaueschingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 717997 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei Gianluca Russo und Pascal Roland Wencker.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefano Buck aus Achern bestellt. Mit diesem Schritt unterliegt das Unternehmen nun folgenden Einschränkungen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Berg Automobil GmbH werden vorerst ausgesetzt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
- Bankkonten und offene Forderungen der Schuldnerin werden unter die Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
- Schuldner der Berg Automobil GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen ausstehende Beträge an den Insolvenzverwalter entrichten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem beauftragt, das Unternehmen zu prüfen und festzustellen, ob eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden muss.
Pflichten der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter:
- Ein vollständiges Vermögensverzeichnis (gegliedert in Aktiva und Passiva) vorzulegen.
- Eine Liste aller Gläubiger und Schuldner mit detaillierten Angaben zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten bereitzustellen.
- Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
Sollte das Gericht es für erforderlich halten, müssen die Geschäftsführer die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern.
Mögliche Szenarien: Sanierung oder Liquidation?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der Berg Automobil GmbH möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage analysieren und eine Empfehlung abgeben.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie derzeit keine direkten Ansprüche gegen die Berg Automobil GmbH geltend machen können. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Fazit
Die Berg Automobil GmbH befindet sich in einer kritischen Phase. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine Liquidation unvermeidbar ist.