Dark Mode Light Mode

BaFin warnt erneut vor dubioser Trading-Website Swisspro24.org

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine offizielle Warnung vor der Website swisspro24.org herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – und das ohne die erforderliche Genehmigung.

Identische Betrugsmasche unter neuem Namen

Die Betreiber von swisspro24.org behaupten, in London (Vereinigtes Königreich) ansässig zu sein. Besonders auffällig: Die BaFin hatte bereits am 4. Oktober 2024 vor der Webseite swisspro24.io gewarnt, die inhaltlich identisch war. Offenbar versuchen die Betreiber durch minimale Änderungen an der Domain ihre betrügerischen Aktivitäten weiterzuführen.

Zudem sind in letzter Zeit mehrere nahezu identische Webseiten aufgetaucht, die sich der gleichen Masche bedienen. Die Präsentation folgt dabei immer einem bestimmten Muster: „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]“ – ein typischer Köder, um Anleger in eine Falle zu locken.

Unerlaubte Finanzdienstleistungen – ein klares Gesetzesverstoß

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine Lizenz der BaFin. Fehlt diese, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäftsmodell, das für Verbraucher erhebliche finanzielle Risiken birgt.

Um sich vor Betrugsversuchen zu schützen, rät die BaFin Anlegern, stets in ihrer Unternehmensdatenbank zu prüfen, ob ein Anbieter über eine gültige Genehmigung verfügt.

Die aktuelle Warnung der Finanzaufsicht stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Fazit: Anleger sollten äußerst vorsichtig sein

Die kontinuierliche Umbenennung und Neugestaltung der Website zeigt, dass es sich um einen gut organisierten Betrugsversuch handelt. Swisspro24.org ist nicht vertrauenswürdig – und wer dort investiert, geht das hohe Risiko eines Kapitalverlusts ein. Verbraucher sollten wachsam bleiben, dubiose Angebote meiden und im Zweifelsfall die BaFin oder einen Rechtsbeistand konsultieren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Autosalon Michaelis GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

Berg Automobil GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet