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WF Solar Solutions UG: Allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Koblenz, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Koblenz hat am 12. Februar 2025 um 12:31 Uhr im Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der WF Solar Solutions UG, Am Friedhof 4, 56283 Nörtershausen ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO erlassen.

Betroffene Gesellschaft & Geschäftsführung

  • WF Solar Solutions UG (haftungsbeschränkt)
    • Handelsregister: AG Koblenz, HRB 30227
    • Geschäftsführung:
      1. Elke Elisabeth Feith-Schwarzlos
      2. Lara Wehlen
    • Adresse: Am Friedhof 4, 56283 Nörtershausen

Inhalt der Anordnung

Mit sofortiger Wirkung ist der Schuldnerin untersagt:

  • Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder darüber zu verfügen.
  • Außenstände einzuziehen.

Ziel der Maßnahme

Das allgemeine Veräußerungsverbot soll eine Minderung des schuldnerischen Vermögens verhindern und die Insolvenzmasse sichern.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz eingesehen werden.

Az.: 21 IN 30/25 – Amtsgericht Koblenz, 12.02.2025

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