Rostock, 17. Februar 2025 – Das Amtsgericht Rostock hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 60 IN 91/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der UAD Service + Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Matthias Schulz, mit Sitz am Alten Hafen Nord 216, 18069 Rostock, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Überprüfung der wirtschaftlichen Lage erforderlich machen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Heiko Jaap bestellt, dessen Kanzlei sich in der Altschmiedestraße 20, 18055 Rostock, befindet. Seine Hauptaufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Zugleich ist er befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und treuhänderisch zu verwalten.
Einschränkungen und Maßnahmen
Mit dem Beschluss des Gerichts wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – vorerst untersagt oder, sofern bereits begonnen, vorläufig eingestellt. Weiterhin ist es der Schuldnerin nicht mehr gestattet, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen.
Ein zentrales Element des Beschlusses betrifft die Kontroll- und Verwaltungsrechte: Die Verfügung über Bankkonten sowie offene Forderungen wurde auf den Insolvenzverwalter übertragen. Gläubiger und Schuldner des Unternehmens sind aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an ihn zu leisten. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem Verwalter sämtliche Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus wurde Rechtsanwalt Jaap beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens realistisch erscheint. Um sich einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage zu verschaffen, ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin zu nehmen.
Rechtsbehelfe und weitere Schritte
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Veröffentlichung erfolgt in einem elektronischen Informationssystem und bleibt dort bis zur Beendigung der Maßnahme gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gelöscht.
Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der UAD Service + Vertriebs UG eingeleitet. Ob das Unternehmen noch eine Zukunft hat oder der endgültige Schritt in die Insolvenz unausweichlich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.