Freiburg, 18. Februar 2025 – Die Unicorn Kopie & Druck GmbH steht vor finanziellen Schwierigkeiten. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat unter dem Aktenzeichen 58 IN 68/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Vorläufige Insolvenzverwaltung und Maßnahmen
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Günter Kaupert, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg (HRB 705939) eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Wolff bestellt. Das Gericht hat folgende Maßnahmen verfügt:
- Zwangsvollstreckungen und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen ausgesetzt.
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig, um unkontrollierte finanzielle Abflüsse zu verhindern.
- Der Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Zahlungen von Drittschuldnern dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die wirtschaftliche Lage der Unicorn Kopie & Druck GmbH stabilisiert und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung geprüft wird.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Freiburg eingesehen werden.
Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation eingeleitet werden muss.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Lage ungewiss, da noch nicht feststeht, ob das Unternehmen weitergeführt oder abgewickelt wird.