Hamburg, 17. Februar 2025 – Die Raymond Legal Recruitment GmbH, eine auf Personalberatung und Unternehmensberatung spezialisierte Gesellschaft mit Sitz in der Obenhauptstraße 10, 22335 Hamburg, hat vergeblich versucht, ein Insolvenzverfahren über ihr eigenes Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag im Verfahren 67g IN 315/24 mangels Masse abgelehnt.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den die Schuldnerin am 28. Oktober 2024 gestellt hatte, war bereits seit dem 29. Oktober 2024 anhängig. Mit dem aktuellen Beschluss wurde jedoch festgestellt, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass eine reguläre Insolvenzabwicklung nicht erfolgen kann.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Zudem hat das Gericht mit demselben Beschluss vom 17. Februar 2025 die am 25. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen, die normalerweise dazu dienen, das vorhandene Vermögen während des Verfahrens zu sichern, entfallen somit vollständig – ein klares Indiz dafür, dass keine relevanten Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die Raymond Legal Recruitment GmbH keine Möglichkeit zur geordneten Abwicklung hat. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, der Gläubigerforderungen prüft oder Vermögenswerte verteilt. Für Gläubiger heißt das in der Praxis: Sie gehen leer aus.
In vielen Fällen folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine anderweitigen Maßnahmen ergriffen werden.
Schwierige Zeiten für die Branche
Die Personal- und Unternehmensberatungsbranche steht seit geraumer Zeit unter Druck. Wirtschaftliche Unsicherheiten, ein volatiler Arbeitsmarkt und sinkende Investitionen in externe Beratungsleistungen haben vielen Unternehmen zugesetzt. Die Raymond Legal Recruitment GmbH ist nun ein weiteres Beispiel für die wirtschaftlichen Herausforderungen in diesem Sektor.