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PI Premium Invest GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Potsdam, 18. Februar 2025 – Das Amtsgericht Potsdam hat am 18. Februar 2025 um 13:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PI Premium Invest GmbH, Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  • Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  • Einziehungs- und Zahlungsverbote:
    • Drittschuldner dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten.
    • Verrechnungen zulasten der Insolvenzmasse sind untersagt.
  • Verwertungsverbote für Gläubiger:
    • Gläubiger dürfen bewegliche Absonderungsgegenstände nicht ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin verwerten.
    • Eingezogene Forderungen dürfen nicht auf eigene Rechnung der Gläubiger verwertet werden.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen oder einstweilige Verfügungen werden untersagt (außer bei unbeweglichen Vermögensgegenständen).
    • Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Befugnisse der Insolvenzverwalterin

  • Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse
  • Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin
  • Eröffnung eines Insolvenz-Sonderkontos zur Verwaltung der Masse
  • Betreten der Geschäftsräume und Einsicht in Buchhaltungsunterlagen
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin, insbesondere:
    • Liegt ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vor?
    • Bestehen Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens?
    • Deckt das schuldnerische Vermögen die Verfahrenskosten?

Rechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Bei Verstößen kann das Gericht:

  • eine eidesstattliche Versicherung verlangen,
  • eine zwangsweise Vorführung anordnen,
  • eine Haftanordnung erlassen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).

Nächste Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird den wirtschaftlichen Status der PI Premium Invest GmbH analysieren und ein Gutachten über die Eröffnungsfähigkeit des Insolvenzverfahrens erstellen.

Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam eingesehen werden.

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