Jahrelang mussten Bankkunden für ihr Erspartes zahlen – jetzt zeigt sich: Nicht jede dieser Gebühren war rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bestimmte Verwahrentgelte („Negativzinsen“) unzulässig waren und betroffene Kunden Geld zurückfordern können. Die Finanzaufsicht BaFin rät daher dringend dazu, mögliche Rückforderungsansprüche schnell zu prüfen.
BGH-Urteil: Negativzinsen auf Sparkonten waren unzulässig
Während der Niedrigzinsphase bis Mitte 2022 erhoben viele Banken Negativzinsen für Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten. Hintergrund war die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die seit 2014 einen negativen Einlagenzins für Banken festlegte. Doch nicht jede Bank hielt sich bei der Weitergabe dieser Kosten an ihre Kunden an die rechtlichen Vorgaben.
Der BGH hat am 4. Februar 2025 entschieden:
❌ Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten waren unzulässig, da diese Konten dem langfristigen Vermögensaufbau und dem Inflationsschutz dienen. Verwahrentgelte widersprechen diesem Zweck und wurden daher als unrechtmäßig erklärt.
⚠️ Bei Girokonten kann ein Verwahrentgelt zwar grundsätzlich zulässig sein, doch die konkret verwendeten Klauseln der Banken waren zu intransparent und somit ebenfalls unwirksam.
Besonders problematisch sei laut BGH, dass Banken nicht klar definiert hatten, auf welchen Kontostand die Negativzinsen eigentlich angewendet wurden. Da sich der Saldo eines Girokontos täglich mehrfach ändern kann, führten ungenaue Formulierungen in den Verträgen zu einer rechtlichen Unwirksamkeit der Klauseln.
Handlungsbedarf für Bankkunden: Rückforderung nicht verpassen!
Die BaFin empfiehlt Bankkunden dringend, zu prüfen, ob sie zu den Betroffenen gehören. Denn: Rückforderungen sind nur begrenzt möglich! Entgelte, die 2022 unrechtmäßig erhoben wurden, verjähren bereits Ende 2025.
Wer Negativzinsen gezahlt hat, sollte nun:
✔️ Eigene Kontoauszüge prüfen: Wurden Negativzinsen für Tagesgeld-, Spar- oder Girokonten berechnet?
✔️ Frist für Verjährung beachten: Forderungen aus dem Jahr 2022 müssen spätestens bis Ende 2025 geltend gemacht werden.
✔️ Hilfe in Anspruch nehmen: Verbraucherzentralen oder spezialisierte Rechtsanwälte können unterstützen, wenn Banken sich querstellen.
Fazit: Kunden sollten nicht zögern
Die Banken haben in der Niedrigzinsphase kräftig kassiert – nun zeigt sich, dass sie sich dabei nicht immer an die Spielregeln gehalten haben. Wer betroffen ist, sollte nicht darauf warten, dass die Bank von selbst Rückzahlungen anbietet. Die Zeit läuft – und mit ihr die Möglichkeit, sich unrechtmäßig erhobene Beträge zurückzuholen.