Berlin, 18. Februar 2025 – Die JUCR GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Berlin-Kreuzberg, hat beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3609 IN 1170/25 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Richard Birich, Maximilian Ferdinand Grollmann und Lukas Hans Puls, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 223257) eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam bestellt. Das Gericht hat folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig, um eine ungeordnete Mittelverwendung zu verhindern.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die JUCR GmbH leisten, sondern müssen sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.
- Bereits laufende Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, um das Vermögen zu sichern.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun:
- die wirtschaftliche Lage der JUCR GmbH analysieren,
- feststellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann,
- prüfen, ob Sanierungsmöglichkeiten oder eine geordnete Abwicklung bestehen.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Zukunft des Unternehmens ungewiss, bis der Insolvenzverwalter seine Prüfung abgeschlossen hat.