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Insolvenzantrag gegen Green Stadtkonzept GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 17. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36g IN 5002/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Green Stadtkonzept GmbH abgelehnt. Der Grund: mangelnde Masse – das Unternehmen verfügt nicht über ausreichende Vermögenswerte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin, Skalitzer Straße 104, die im Baugewerbe und Autohandel tätig ist, steht unter der Leitung von Geschäftsführer Jakub Korneliusz Juzyszyn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 226011 eingetragen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags wegen mangelnder Masse bedeutet, dass das Unternehmen wirtschaftlich am Ende ist. Da selbst für ein Insolvenzverfahren nicht genügend Vermögen vorhanden ist, bleiben Gläubiger in der Regel auf ihren Forderungen sitzen. Es droht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine anderen Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsmittel und mögliche Konsequenzen

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Ob dies Erfolg haben wird, hängt von der Nachweisbarkeit zusätzlicher Vermögenswerte ab.

Die Zukunft der Green Stadtkonzept GmbH ist damit mehr als ungewiss. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geordnete Abwicklung, und Gläubiger haben kaum Aussicht auf Rückzahlungen. Dies unterstreicht einmal mehr die wirtschaftlichen Herausforderungen in der Bau- und Automobilbranche, in der Insolvenzen zunehmend zur Realität werden.

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