Dötlingen, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Delmenhorst hat unter dem Aktenzeichen 12 IN 82/24 den Insolvenzantrag der ZAK Personalservice UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Damit wurden die am 17. Juli 2024 verhängten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Hintergrund der Entscheidung
Die ZAK Personalservice UG, mit Sitz in Dötlingen, wurde durch ihre Geschäftsführerin Christel Dudziak vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (HRB 220040) eingetragen.
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann.
Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner
- Gläubiger können keine Forderungen mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da kein Verfahren durchgeführt wird.
- Eine geordnete Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter entfällt, sodass Gläubiger auf individuelle Rechtsmittel angewiesen sind – was jedoch oft wenig erfolgversprechend ist.
- Die Gesellschaft wird in der Regel aus dem Handelsregister gelöscht, sofern kein Nachtragsliquidator bestellt wird.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Delmenhorst eingesehen werden.
Was bedeutet das für die ZAK Personalservice UG?
In den meisten Fällen führt die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse dazu, dass das Unternehmen nicht weiter wirtschaftlich tätig sein kann. Eine Löschung aus dem Handelsregister dürfte daher in naher Zukunft erfolgen.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und ehemalige Mitarbeiter bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit, da unklar bleibt, ob noch offene Forderungen beglichen werden können.